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Verbundene Risikolebensversicherung: Wer kann mit ihr sparen?
Eine verbundene Risikolebensversicherung ist eine Versicherung, die das Leben von zwei oder mehreren Personen absichert. Diese Form der Vorsorge hat einen großen Vorteil: Es wird nur ein Vertrag abgeschlossen für den auch nur einmalige Gebühren und Prämien anfallen. Lohnend ist sie also für all diejenigen, die sich gegenseitig absichern wollen, wie es besonders häufig bei Eheleuten oder Geschäftspartnern der Fall ist.
Hinterbliebenenschutz für Partner
Früher galt bei Risikolebensversicherungen, dass es ausreicht, wenn der Todesfall des Hauptverdieners versichert ist. Wenn beide Eheleute Hauptverdiener sind, wie es dieser Tage immer häufiger auftritt, ist es ratsamer einen Risikolebensversicherung Partnertarif zu vereinbaren. Auch für Lebens- oder Geschäftspartnerschaften kann der Abschluss einer gemeinsamen Risikopolice von Vorteil sein.
Verbundene Risikolebensversicherung zahlt nur ein Mal
Die verbundene Risikolebensversicherung sichert, wie die normale Risikolebensversicherung auch, das Todesfallrisiko für die Hinterbliebenen ab. Sie ist also keine kapitalbildende Lebensversicherung, die dazu dient die Rente aufzustocken. Im Gegensatz zur normalen Risikopolice werden beide Partner mit eingeschlossen. Beide Personen müssen auch in diesem Fall die Gesundheitsfragen des Versicherers wahrheitsgemäß beantworten.
Sollte nun einer der Versicherten versterben, erhalten die Begünstigten die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Mit dem Versicherungsfall endet die Laufzeit, das heißt, dass der Versicherungsschutz für weitere Personen in der verbundenen Risikolebensversicherung nicht mehr besteht.
Interessenten sollten dies berücksichtigen: Die Versicherungssumme wird bei einer verbundenen Risikolebensversicherung nur einmal ausgezahlt. Wenn beide Versicherten sterben, beispielsweise bei einem Unfall mit dem KfZ, kommt es nicht zu einer doppelten Auszahlung der Versicherungssumme. Gerade Familien mit Kindern sollten vor diesem Hintergrund berücksichtigen, dass eine verbundene Risikolebensversicherung die Gefahr einer Versorgungslücke mit sich bringt.
Steuerfreibeträge berücksichtigen
Eine Einschränkung gibt es auch bei unverheirateten Paaren: Bei der Risikolebensversicherung auf verbundene Leben kann die begünstigte Person nur einen geringen Freibetrag von 20 000 Euro auf die Erbschaftssteuer geltend machen. Umgehen lässt sich dieses Problem mit einer Risikolebensversicherung über Kreuz.
Ein weiterer Nachteil bei der verbundenen Risikolebensversicherung ist die geringere Flexibilität, denn für beide Versicherungsnehmer bestehen die gleichen Konditionen bei Laufzeit und Leistung im Todesfall. Wer Wert auf eine individuelle Absicherung legt, sollte sich in diesem Fall für die klassische Risikolebensversicherung entscheiden.
Achtung! Der Staat kassiert mit!
Übersteigt die Versicherungssumme den Freibetrag, kann die Erbschaftssteuer fällig werden. Erfahren Sie mehr unter
Widerrufliches oder unwiderrufliches Bezugsrecht?
Versicherungsnehmer sollten sich des Weiteren bereits vor Unterschrift darüber Gedanken machen, welches Bezugsrecht ihren Zwecken dient. Das Bezugsrecht gibt an wer die Versicherungssumme im Todesfall des Versicherten erhält. Hierbei werden zwei Varianten unterschieden: Das widerrufliche Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer geändert werden. Im Gegensatz hierzu kann beim unwiderruflichen Bezugsrecht nur die als begünstige eingetragene Person bestimmen, ob es geändert werden soll.
Welche der beiden Varianten, die sinnvollere für die private Vorsorge ist, müssen Kunden für sich selbst entscheiden. Der Rat eines Experten kann hierbei unterstützend wirken.
Fazit: Sinnvoll ist eine verbundene Risikolebensversicherung vor allem, wenn sich Eheleute ohne Kinder oder Geschäftspartner absichern möchten. Familien sollten genau prüfen, ob auch gesetzt dem Fall das beide Versicherte auf einmal sterben, eine ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbart wurde.
Verbundene Risikolebensversicherung im Test
Im Juni 2017 untersuchte die Stiftung Warentest die Angebote von 40 Versicherungsunternehmen. In diesem Risikolebensversicherung Test wurden auch Tarife für eine verbundene Risikolebensversicherung bewertet. Im Folgenden stellen wir die drei günstigsten Angebote für die jeweiligen Modellkunden vor.
Testsieger Verwaltungsfachangestellte, Nichtraucher
- Hannoversche, TP1N10, 531 Euro / Jahr
- DLVAG, L0PU (DL), 590 Euro / Jahr
- WGV, Basis/R2LN12, 605 Euro / Jahr
Testsieger Verwaltungsfachangestellte, Raucher
- InterRisk, AR4 XL, 1.329 Euro / Jahr
- Hannoversche, TP1R (Klassik), 1.356 Euro / Jahr
- Credit Life, TP17, 1.555 Euro / Jahr
Testsieger Industriemechaniker, Nichtraucher
- Hannoversche, TP1N10 (Klassik), 531 Euro / Jahr
- WGV, Basis/R2LN12, 605 Euro / Jahr
- Credit Life, TP17, 624 Euro / Jahr
Testsieger Industriemechaniker, Raucher
- Hannoversche, TP1R (Klassik), 1.356 Euro / Jahr
- Credit Life, TP17, 1.555 Euro / Jahr
- WGV, Basis/R4LN12, 1.571 Euro / Jahr
In allen Testfällen betrug die Versicherungssumme 250.000 Euro und die Laufzeit 30 Jahre.
Sollte Ihr Bedarf vom Modellkunden abweichen, kann ein anderer Anbieter Ihr persönlicher Testsieger sein. Einige Tarife werden beispielsweise relativ günstiger, wenn die Laufzeit zunimmt. Nehmen Sie daher den Vergleich eines Experten in Anspruch, den Sie hier anfordern können.
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