Zum Inhalt springen

Risikolebensversicherung für unverheiratete Paare besonders wichtig

Vergleichen Sie Tarife zur

Risikolebens­versicherung

und schützen Sie das,

was Ihnen am wichtigsten

im Leben ist.

Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben nur verheiratete Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Umso wichtiger ist es für eheähnliche Gemeinschaften, für den schlimmsten Fall vorzusorgen.

Witwen- und Witwerrente nur für verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften

Dass wahre Liebe keinen Trauschein benötigt, dürfte den meisten Menschen einleuchtend sein. Allerdings bietet die Ehe neben steuerlichen Aspekten einen Vorteil: Stirbt einer der Eheleute, hat der verwitwete Partner Anspruch auf eine (zugegeben geringe) Hinterbliebenenrente.

Wer allerdings verlobt war, ohne offizielle Eheschließung zusammenlebte oder in Deutschland nur religiös getraut wurde, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Witwen- und Witwerrente der Deutschen Rentenversicherung. Standen die Partner in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis kann aus einem Schicksalsschlag eine existenzbedrohende Gefahr für den Hinterbliebenen werden.

Risikolebensversicherung für unverheiratete Paare

Das häufigste Ziel einer Risikolebensversicherung ist, dass die liebsten Menschen auch nach dem eigenen Tod finanziell abgesichert sind. Und wer einem der liebste Mensch ist, wird nicht durch ein Dokument über die Eheschließung bestimmt, sondern liegt allein im Ermessen des Einzelnen.

Auch in eheähnlichen Gemeinschaften ohne Trauschein gibt es einen Bedarf nach Absicherung in Form einer Risikolebensversicherung (kurz: RLV). Sei es um das Darlehen für das gemeinsame Haus abzusichern oder um ein finanzielles Polster für den anderen im Fall des Ablebens des Hauptverdieners zu schaffen.

Hohe Bestattungskosten bedeuten zusätzliche Belastung

Welche finanzielle Belastung ein unerwarteter Tod sein kann, wird bereits durch einen Blick auf die durchschnittlichen Kosten für eine Bestattung in Deutschland deutlich: Für eine einfache Beisetzung werden im Schnitt 7 000 Euro fällig. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Krankenkassen seit 2004 kein Sterbegeld mehr auszahlen.

Somit stellt die RLV bei nicht reglementierten Partnerschaften die einzige Möglichkeit dar, den Todesfall des anderen abzusichern.

Steuertipps berücksichtigen!

In einem früheren Beitrag haben wir bereits auf die Möglichkeit zur Risikolebensversicherung über Kreuz hingewiesen. Für eheähnliche Gemeinschaften ist in den meisten Fällen diese Variante der Versicherung die einzig sinnvolle. Ohne diesen legalen Steuertrick können sehr hohe Erbschaftssteuern anfallen, die die vereinbarte Versicherungssumme schmerzlich schmälern.

Fazit: Aufgrund der fehlenden Hinterbliebenenrente ist eine RLV für eheähnliche Partnerschaften fast unumgänglich. Möchte man seinen Partner auch nach dem Tod finanziell absichern, macht ein Abschluss Sinn. Nur wer überhaupt keine Menschen hat, die nach dem eigenen Tod versorgt werden müssen, braucht sich um diese Police keine Gedanken machen.

Risikolebensversicherung für unverheiratete Paare besonders wichtig: 1 Sterne2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne
4,75 von 5 Punkten, basierend auf 4 abgegebenen Stimmen.
Loading...

Ihre Vorteile auf risikolebensversicherung.de

Erfahren

Ihr Fachportal seit 2001

Informativ

Umfangreiche Informationen zu Ihren Fragen

Günstig

Mit unserem Tarifvergleich einen günstigen Tarif finden

Individuell

Die passende Absicherung genau für Sie

Beliebte Beiträge

Vorsorge für den Todesfall

In unserem großen Vorsorge-Ratgeber geben wir Tipps zum Testament, erklären die gesetzliche Erbfolge und zeigen, welche Verfügungen Sie brauchen, um alles in Ihrem Wille zu regeln.

► Todesfallvorsorge
Nach oben scrollen