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Was im Todesfall zu berücksichtigen ist

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Zweifelsfrei ist der Verlust eines geliebten Menschen für die Angehörigen tragisch. Zum seelischen Schmerz kommen weitere organisatorische Belastungen: So muss beispielsweise auch die Auszahlung der Risikolebensversicherung bei der Versicherungsgesellschaft beantragt werden. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, wenn der schlimmste Fall eintritt.

Todesfall der Risikolebensversicherung innerhalb von 72 Stunden melden

Grundsätzlich sollte die Versicherung innerhalb von 72 Stunden, nachdem der Tod des Versicherten festgestellt wurde, informiert werden. Angehörige sollten in dieser Zeit die persönlichen Dokumente des Verstorbenen durchsehen, denn es gab auch Fälle, in denen die Angehörigen eher zufällig von der Existenz einer Risikolebensversicherung erfahren haben.

Unterlagen des Verstorbenen prüfen

Das Prüfen der persönlichen Unterlagen hat noch einen weiteren Zweck, denn Angehörige brauchen in den meisten Fällen den originalen Versicherungsschein. Weiterhin werden der Totenschein und die Sterbeurkunde benötigt. Soll die Versicherungssumme als Erbschaft beantragt werden, ist auch ein Erbschein notwendig. Einige Versicherungsgesellschaften verlangen auch einen Arztbericht.

Wenn alle Dokumente vollständig sind, sollte man diese zur Sicherheit kopieren. Danach werden diese per Einschreiben mit Rückschein an die Gesellschaft geschickt.

Im nächsten Schritt wird die Versicherung den Todesfall auf Haftungsausschlüsse prüfen. Die liegen vor, wenn die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurden. Einige Versicherung verweigern auch Leistungen, wenn der Tod durch Suizid herbeigeführt wurde oder der Versicherte in einem Krisengebiet umgekommen ist. Haftungsausschlüsse können den Vertragsunterlagen entnommen werden.

Ist der Tod des Versicherten durch Fremdverschulden verursacht worden, sei es durch fahrlässige Tötung oder gar Mord, wird die Versicherungsgesellschaft die Erkenntnisse der polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen abwarten. Dies geschieht aus dem Grund, weil die Assekuranz gegenüber dem Täter Schadensersatzansprüche erheben kann.

Wenn die Risikolebensversicherung nicht zahlt

Ist der Versicherte durch eine Krankheit verschieden, wird sich die Versicherung in aller Regel davon überzeugen, ob die Krankheit vielleicht schon bei Vertragsabschluss bestand und dort angegeben wurde. Sollte sie infolgedessen von ihrer Leistungspflicht zurücktreten, ist es das gute Recht der Hinterbliebenen diese Entscheidung anzufechten. Hier ist es ratsam, sofort den fachkundigen Beistand eines Anwalts für Versicherungsrecht zu suchen.

Dieses Negativbeispiel kommt glücklicherweise sehr selten vor. Das beste Mittel, eine Leistungsverweigerung zu verhindern, ist die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen.

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