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Risikolebensversicherung: Steuer-Tipps für Versicherte und Hinterbliebene
Versicherungsnehmer können mit der Risikolebensversicherung Steuern sparen. Ihre eingezahlten Beiträge für den Versicherungsschutz müssen sie dazu in ihrer Steuererklärung angeben.
Auch Hinterbliebene, die eine Todesfallleistung von der Risikolebensversicherung erhalten, müssen sich mit dem steuerlichen Aspekt auseinandersetzen.
Mit einem einfachen Trick können sich Angehörige ebenfalls Steuervorteile sichern.
Wie können Versicherungsnehmer die Risikolebensversicherung von der Steuer absetzen?
Um bei der Risikolebensversicherung Steuern zu sparen, müssen Versicherte ihre gezahlten Beiträge als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung geltend machen. Auf diese Weise können sie ihre Prämien für die Risikolebensversicherung von der Steuer absetzen. Die gesetzliche Grundlage dafür können Versicherte im Paragraph 10 des Einkommenssteuergesetzes nachlesen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG). Dieser besagt, dass Beiträge für solche Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen, als Sonderausgaben gelten.
Wo müssen Versicherte ihre Beiträge in der Steuererklärung angeben?
Die Beiträge für die Risikolebensversicherung mindern das zu versteuernde Einkommen eines Steuerpflichtigen, wenn dieser seine Sonderausgaben geltend macht. Hierzu muss der Versicherte seiner Steuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und dort unter dem Punkt „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ (ab Zeile 46) die Höhe der gezahlten Versicherungsprämie eintragen.
Die steuerliche Behandlung der Einzahlungen in die Risikolebensversicherung ist für diejenigen, die im Todesfall finanzielle Leistungen erhalten, eher irrelevant. Für die Empfänger der vereinbarten Versicherungssumme geht es vielmehr darum, welche Steuern sie für den Ertrag aus der Risikolebensversicherung zahlen müssen. Hierbei ist nicht die Einkommenssteuer betroffen, sondern die Erbschaftssteuer. Sobald der entsprechende Freibetrag überschritten wird, meldet sich nämlich das Finanzamt bei dem Empfänger der vereinbarten Versicherungssumme.
Wie ist die gesetzliche Erbfolge?
Wurde kein Testament aufgesetzt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Informieren Sie sich bei uns, nach welchen Regeln Sie funktioniert:
Welche Rolle spielt die Erbschaftssteuer bei der Risikolebensversicherung?
Die Steuer kann das Erbe und ebenso die Leistungen der Risikolebensversicherung mindern. Allerdings steht jedem unbeschränkt steuerpflichtigen ein Freibetrag zu, auf den keine Steuer anfällt. Für Ehe- und Lebenspartner liegt dieser recht hoch bei 500.000 Euro, für Kinder und Stiefkinder bei 400.000 Euro. Andere Personen, etwa Geschäftspartner oder Freunde in der Steuerklasse I haben einen Freibetrag von 100.000 Euro, Personen in Steuerklasse II oder III von 20.000 Euro.
Fazit zur Risikolebensversicherung: Steuer rechtzeitig bedenken
Die Ausführungen zu den Steuern bei der Risikolebensversicherung zeigen, dass sowohl der Versicherungsnehmer als auch die bezugsberechtigte Person im Versicherungsfall frühzeitig über die steuerlichen Aspekte eines Vertrags nachdenken sollten. Wer rechtzeitig plant, kann Steuern einsparen und so am Ende mehr Geld erhalten.
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