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Wie gelingt der Widerruf einer Restschuldversicherung?

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Überteuert und unnötig – wer dieses Urteil über die Restschuldversicherung fällt, tut ihr Unrecht. Bei größeren Finanzierungen, wie der für das Auto oder Eigenheim, kommt ihr eine wichtige Funktion zuteil: Bricht ein Einkommen durch einen Todesfall weg, springt die Restkreditpolice ein und kann die monatlichen Raten weiter bedienen. Sie schützt die Angehörigen davor, dass sie sich neben dem schweren Schicksalsschlag auch noch mit dem Risiko eines finanziellen Ruins beschäftigen müssen. Kritisieren kann man allerdings die Vertriebsmethoden der Banken, die den eigenen Kunden in vielen Fällen zu teure und unnötige Verträge „aufschwatzen“. Aufgrund der Urteile des Bundesgerichtshofes lassen sich nun Darlehensverträge mit verbundener Restschuldversicherung widerrufen. Verbraucher können so mehrere Tausend Euro sparen.

Kredite mit Restschuldversicherung, die von 2002 bis 2010 abgeschlossen wurden, können noch nach Jahren widerrufen werden

Aufgrund der Urteile vom 15. Dezember 2009 (XI ZR 45/09) und vom 18. Januar 2011 (XI ZR 356/09) des Bundesgerichtshofs können Verbraucher, die einen Kreditvertrag mit verbundener Restschuldversicherung zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen haben, diesen widerrufen und so mehrere Tausend Euro zurückfordern. Am Ende dieses Beitrages haben wir für Sie alle relevanten Informationen zum Widerruf zusammengefasst.

Eine Restschuldversicherung bekommen die meisten Verbraucher, mehr oder minder freiwillig, zu dem eigentlichen Darlehensvertrag hinzu. Wird der Versicherte arbeitslos oder verstirbt, soll die Versicherung einspringen und die Kreditraten weiter bedienen - soweit die Theorie.

Restschuldversicherung: Lohnendes Zusatzgeschäft der Banken

In der Realität sind Restschuldversicherungen, die durch den Bankberater vermittelt wurden, in erster Linie ein einträgliches Zusatzgeschäft für die Geldhäuser. Zum einen fließen bei Vertragsabschluss hohe Prämien, zum anderen werden die Beiträge für die Versicherung mit der Kreditsumme finanziert. Das bedeutet, dass Darlehensnehmer nicht nur Zinsen für den geliehenen Geldbetrag zahlen müssen, sondern auch für die Beiträge der Police.

Die Versicherungsprämien sind keine Peanuts, sondern fallen bei den Gesamtkosten erheblich ins Gewicht. Wer beispielsweise eine Nettodarlehenssumme von 45 000 Euro aufnimmt, kann damit rechnen, dass er nur für die Beiträge 10 000 Euro an die Versicherung zahlen muss. Da das Geld dafür wiederum geliehen ist, kommen bei einer Laufzeit von 10 Jahren und einem Zinssatz von 3,5 Prozent nochmals 3 500 Euro an Zinskosten nur für die Versicherungsbeiträge hinzu.

Wer jetzt damit argumentiert, dass die Police zumindest im Falle des Falles leistet, kann eine böse Überraschung erleben, wenn dieser Eintritt. Der Schutz vor einem Kreditausfall bei Arbeitslosigkeit ist beispielsweise mit so vielen Hürden ausgestattet, dass Verbraucher diese kaum durchschauen können. Einerseits gelten Karenz- und Wartezeiten von bis zu drei Monaten, in denen der Versicherungsnehmer finanziell „auf dem Trockenen sitzt“, andrerseits leistet die Arbeitslosigkeitsversicherung in vielen Fällen nur 12 Monate. Echte Absicherung sieht anders aus.

Das Team von risikolebensversicherung.de hält daher nur eine Variante der Restschuldversicherung für sinnvoll. Nämlich die, die leistet, wenn der Versicherte verstirbt – die Risikolebensversicherung.

Folgende Gründe veranlassen uns zu diesem Urteil:

  • Die Beiträge für den reinen Todesfallschutz sind um ein Vielfaches geringer.
  • Sie leistet anstandslos, wenn sich die Angehörigen in einer existenzbedrohenden Situation befinden.

Allerdings lohnt sich auch hier – wie immer – der Risikolebensversicherung Vergleich. Entscheidend ist dabei der Barwert, also die Summe, die über die gesamte Laufzeit für den Versicherungsschutz fällig wird (für weitere Informationen lesen Sie bitte unsere Themenseite zur Restschuldversicherung).

Besser selbst die Versicherung wählen

Kunden müssen nicht das Angebot der Bank annehmen, sondern können eine Darlehensabsicherung gesondert abschließen. Die Verbraucherzeitschrift Ökotest wies Anfang 2013 darauf hin, dass eine Restschuldversicherung in vielen Fällen günstiger über einen Makler zu haben ist.

Was können Verbraucher unternehmen, wenn Sie aus einer überteuerten Restschuldversicherung raus möchten?

Unter Umständen haben Darlehensnehmer die Möglichkeit eine Restschuldversicherung zu widerrufen. Dies ist der Fall, wenn es sich bei Kreditvertrag und Versicherung um ein Gesamtpaket im Sinne des §358 BGB handelt und die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist (der sogenannte Widerrufsjoker bei Krediten). Liegen diese Voraussetzungen vor, können Verbraucher jederzeit ihren Kredit widerrufen. Jedoch sollte man dies unter keinen Umständen im Alleingang versuchen, sondern einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen. Ist der Widerruf erfolgreich, sind Kreditnehmer nur verpflichtet, den Nettokreditbetrag zurückzuzahlen. Da es sich hier um Kosten von mehreren Tausend Euro handelt, lohnt sich die Überprüfung.

Tipp: Kreditvertrag von der Verbraucherzentrale Hamburg prüfen lassen

Bereits seit 2012 bietet die Verbraucherzentrale Hamburg einen lohnenswerten Service. Für 65 Euro pro Darlehensvertrag erhalten Verbraucher eine Prüfung ihres Kredit- und Restschuldversicherungsvertrags. Die Finanzexperten untersuchen nicht nur, ob der Vertrag rechtens ist, sondern berechnen auch die Forderung, die der Kunde gegenüber der Bank oder Versicherung geltend machen kann und liefern gleich einen Musterbrief zur Durchsetzung mit.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale Hamburg e.V.

Folgen Sie diesem Link, falls Sie gleich zum PDF-Dokument „Auftrag mit Einzugsermächtigung für die Vertragsprüfung Konsumentenkredit mit Restschuldversicherung“ möchten.

Weiterführende Links:

RA Olivia Holik: Widerrufsmöglichkeiten einer Restschuldversicherung vom Darlehensvertrag

vzhh: Tausende Euro sparen vom 20. November 2014

Informieren Sie auch Ihre Freunde und Bekannten über die Möglichkeiten zum Kreditwiderruf! In Deutschland sollen mehrere Millionen Verträge eine falsche Widerrufsbelehrung beinhalten!

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