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Risiko­lebens­versiche­rung ohne Gesundheitsprüfung

Viele Verbraucher suchen nach einer Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung.

Leider wird die Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen seit 2010 nicht mehr angeboten: Vorerkrankungen wirken sich auf die Höhe der Versicherungsbeiträge aus und müssen angegeben werden.

Die Risikolebensversicherung ist also für Raucher und Personen mit gesundheitlichen Beschwerden teurer als für Nichtraucher und Gesunde.

Während es bis 2010 noch möglich war, eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen, hat die Delta Lloyd, der zu diesem Zeitpunkt einzige Anbieter für Risikoversicherungen ohne Gesundheitsfragen, das Neugeschäft zum 17. März 2010 eingestellt. Die entsprechenden Tarife waren auch gegenüber Risikolebensversicherungen mit Gesundheitsfragen sehr teuer. Kein Wunder, schließlich kalkulieren die Versicherer die Beiträge anhand des Sterberisikos des jeweiligen Versicherten.

Liegen keine Angaben zu Erkrankungen und Lebenswandel des Versicherten vor, können relevante Risiken nicht berücksichtigt werden. Damit die entsprechenden Versicherungstarife dennoch rentabel blieben, wurde von einem sehr hohen durchschnittlichen Risiko ausgegangen, was sich auf die Beiträge ausgewirkt hat.

Todesursachen in Deutschland 2015

Insbesondere junge Menschen, mit einem geringen Sterberisiko haben bei der Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung also draufgezahlt. Mit einem Risikolebensversicherung Vergleich kann jeder seinen individuellen Tarif ermitteln. Bis zu einer Versicherungssumme von 250.000 Euro erhält man die Risikolebensversicherung ohne ärztliche Untersuchung. Es gilt dann nur, die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag zu beantworten.

Die Gesundheitsfragen der Risikolebensversicherung

Wer heute eine Risikolebensversicherung abschließen möchte, sollte sich auf einen umfangreichen Fragebogen einstellen. Es gibt dabei keinen einheitlichen Katalog an Gesundheitsfragen, jede Versicherungsgesellschaft kann unterschiedliche Daten erfragen. Jedoch beinhalten die Gesundheitsprüfungen in der Regel folgende Themen:

  • Körpergröße & Gewicht (Body-Mass-Index BMI)
  • Medikamenteneinnahme
  • zurückliegende Unfälle und Krankenhausaufenthalte
  • Allergien (z. B. Heuschnupfen)
  • Herz-Kreislauf Erkrankungen (z. B. Bluthochdruck)
  • Beschwerden mit Magen, Darm, Galle oder Leber (z. B. Gastritis)
  • Blasen & Nierenleiden (z. B. Nierensteine)
  • Hormon- oder Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes)
  • Infektionen (z. B. HIV)
  • Tumorerkrankungen (z. B. Brustkrebs)
  • Erkrankungen des Bewegungsapparats (z. B. Bandscheibenvorfall)
  • Erkrankungen des Gehirn- und Nervenstystems (z. B. Migräne)
  • Psychische Beschwerden (z. B. Depression)
  • Erkrankungen der Sinnesorgane (z. B. Tinitus)
  • Rauschmitteleinnahme (z. B. Alkohol)
  • riskante Sportarten & Hobbies (z. B. Fallspringen)

Hier falsche oder unvollständige Angaben zu machen, um vielleicht Risikozuschläge zu vermeiden, zahlt sich im Übrigen nicht aus. Denn werden falsche Angaben gemacht, können Sie als Versicherter den Versicherungsschutz verlieren. Dies kann zur Folge haben, dass Ihre Angehörigen bei Ihrem Tod keine Leistungen aus der Versicherung erhalten, auch dann, wenn Sie jahrelang Beiträge in die Versicherung eingezahlt haben. Auch der Hausarzt muss angegeben werden.

Aktionen der Versicherer: Mit nur zwei Gesundheitsfragen zum Schutz

Immer wieder haben Versicherer Risikolebensversicherungen mit vereinfachten Gesundheitsfragen im Angebot. Aktuell zum Beispiel die Hannoversche, bei der man bei einer Immobilienfinanzierung eine Versicherungssumme bis zu 400.000 Euro mit nur zwei einfachen Gesundheitsfragen erhalten kann. Da diese Aktionen oft nur den Vertriebspartnern mitgeteilt werden, lohnt sich ein Gespräch mit einem unserer Fachleute besonders.  

Beispiele für Anträge zur Risikolebensversicherung

Es kommt nicht häufig vor, dass die Gesundheitsfragen zur Risikoversicherung von den Gesellschaften offen kommuniziert werden. Jedoch wollen viele Kunden bereits vorab einen Eindruck von den Annahmerichtlinien haben. Aus diesem Grund möchte risikolebensversicherung.de seinen Besuchern einige Beispiele für Antragsformulare mitgeben, die Aufschluss über Umfang und Inhalt der Gesundheitsfragen geben.

Wer sich die Zeit nimmt, die Anträge der Versicherer durchzulesen, wird einige Gemeinsamkeiten feststellen:

  • Ab einer Versicherungssumme von 250000 (bzw. 300000) Euro müssen bereits durchgeführte prädiktive Gentests angegeben werden.
  • Der Zeitraum in denen Erkrankungen, ärztliche Untersuchungen und Behandlungen angegeben werden müssen, beschränkt sich meistens auf fünf bis zehn Jahre.
  • Davon ausgenommen ist Krebs oder eine HIV-Infektion, sie müssen immer angegeben werden.
  • Bei manchen Versicherern ist ab bestimmten Versicherungssummen ein Einkommensnachweis erforderlich.

Bei unseren Recherchen ist uns ein Versicherer positiv aufgefallen: Die Dialog Lebensversicherung AG stellt seinen Kunden ein PDF-Dokument mit dem Titel „Transparenz in den Annahmerichtlinien“ (Download öffnet sich im neuen Fenster) zur Verfügung, in dem klar geäußert wird, unter welchen Umständen ein RLV-Antrag in der Regel abgelehnt wird. Auch interessant: Für Menschen, die gerne Risikosportarten betreiben listen sowohl die Hannoversche als auch die Dialog genau auf, welche Aufpreise oder Ausschlüsse fällig werden.

Risikolebensversicherung Raucher

Raucher sterben im Durchschnitt ca. 7 Jahre eher als Nichtraucher. Dieses Risiko legen die Versicherer auf die Raucher um. Hier ist die Spanne sehr groß: Laut Stiftung Warentest (Finanztest Ausgabe Juni 2017) gibt es eine Spanne für Risikolebensversicherungen für Raucher von 400 Euro, ein gründlicher Vergleich zahlt sich also aus. Wichtig ist, dass man selbst, wenn man nur eine Zigarette pro Monat raucht, als Raucher eingestuft wird. Wer innerhalb des letzten Jahres geraucht hat muss eine Risikolebensversicherung für Raucher abschließen.

Der Gelegenheitsraucher ist hier eventuell geneigt, falsche Angaben zu machen. Wenn der Versicherungsfall dann eintritt könnten die Hinterbliebenen den Versicherungsschutz verlieren, wenn die Todesursache in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Rauchen steht. Wenn die Versicherung kulant ist, wird eventuell noch die Versicherungssumme ausgezahlt, die ein Raucher für die eingezahlten Beiträge erhalten hätte, so dass die Kosten der Risikolebensversicherung teilweise wieder zurück fließen.

Gen-Tests bei Risikolebensversicherungen

Das schreibt die Versicherung

Es ist uns untersagt, die Mitteilung von Ergebnissen oder Daten aus bereits vorgenommenen genetischen Untersuchungen oder Analysen zu verlangen oder solche Ergebnisse oder Daten entgegenzunehmen oder zu verwenden. Diese Einschränkung gilt nicht, sofern eine Versicherungssumme von 300.000 Euro oder mehr vereinbart wird.

Das schreibt der Gesetzgeber

§ 18 Genetische Untersuchungen und Analysen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages

(1) Der Versicherer darf von Versicherten weder vor noch nach Abschluss des Versicherungsvertrages

die Vornahme genetischer Untersuchungen oder Analysen verlangen oder die Mitteilung von Ergebnissen oder Daten aus bereits vorgenommenen genetischen Untersuchungen oder Analysen verlangen oder solche Ergebnisse oder Daten entgegennehmen oder verwenden.

Für die Lebensversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Erwerbsunfähigkeitsversicherung und die Pflegerentenversicherung gilt Satz 1 Nr. 2 nicht, wenn eine Leistung von mehr als 300 000 Euro oder mehr als 30 000 Euro Jahresrente vereinbart wird.

(2) Vorerkrankungen und Erkrankungen sind anzuzeigen; insoweit sind die §§ 19 bis 22 und 47 des Versicherungsvertragsgesetzes anzuwenden.

...und das ist gemeint

Das bedeutet, dass falls man jemals einen Gen-Test durchführen lassen hat, diese Ergebnisse erst ab einer Versicherungssumme der Risikolebensversicherung von 300.000 Euro offen gelegt werden müssen. Die Versicherung darf jedoch keinen Gen-Test anordnen. Falls Vorerkrankungen bestehen, die durch den Gen-Test offenbart wurden, so müssen diese jedoch in jedem Fall angegeben werden!

Risikovoranfrage anstatt Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung?

Das Sorge ist nachvollziehbar: Wer sich nicht eines guten Gesundheitszustandes erfreut oder unweigerlich Risiken durch den Beruf trägt, könnte verunsichert sein, einen Antrag auf eine Risikolebensversicherung zu stellen. Ganz ungerechtfertigt ist diese Sorge nicht, denn Versicherer können risikobehaftete Kunden an das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft übermitteln. Das HIS ist eine Auskunftei, in der atypische Schadenshäufigkeiten, besondere Schadenfolgen, erschwerte Risiken und Auffälligkeiten im Schaden- und Leistungsfall gespeichert werden.

Welche Konsequenzen kann ein Eintrag in die Wagnisdatei haben?

Nehmen wir ein fiktives Beispiel: Ein Gerüstbauer, der für seine Familie eine Risikolebensversicherung abschließen möchte. Er stellt bei einer Versicherungsgesellschaft einen Antrag, der aufgrund seines hohen Berufsrisikos abgelehnt wird. Diese meldet wiederum an das HIS, dass der Antragssteller ein erschwertes Risiko darstellt. Worin sich das Risiko konkret manifestiert, steht nicht in der Mitteilung.

Der Gerüstbauer sucht allerdings weiter einen Hinterbliebenenschutz für seine Familie und stellt fleißig Anträge bei anderen Versicherungen. Die wiederum prüfen im Hinweis-und Informationssystem, ob über den Handwerker ein Eintrag vorliegt. Und tatsächlich! Ein erschwertes Risiko! Der Antragssteller wurde bei einer anderen Versicherungsgesellschaft bereits abgelehnt. Er hat zwar immer wahrheitsgemäß angegeben, dass er Gerüstbauer ist, aber er könnte aus Sicht der Versicherer ja andere Risiken in der Zwischenzeit unterschlagen. Eine eingehende Prüfung bedeutet einen Mehraufwand. Der einfachere Weg ist, den Antrag einfach abzulehnen. So kommt der Handwerker nie zum dringend benötigten Versicherungsschutz.

Zugegeben: Diese Darstellung ist ein wenig überspitzt und ihr ermangelt es nicht einer gewissen Polemik. Grundsätzlich ist das HIS im Interesse von Versicherungskunden, da es unberechtigte Ansprüche, die aufgrund von falschen Angaben gemacht werden, abwehren kann. Schließlich ist es der Zweck einer Versicherungsgemeinschaft, das Risiko des Einzelnen auf die Gesamtheit zu verteilen. Dabei muss sich jeder Einzelne darauf verlassen können, dass die Prämien dem jeweiligen abzusichernden Risiko entsprechen und er nicht fälschlicherweise mit Kosten belastet wird, die durch den Versicherungsbetrug anderer entstehen. Allerdings kann es auch dazu führen, dass Verträge abgelehnt werden. Zwar wird dies vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. vehement abgestritten, allerdings stellt sich hier die berechtigte Frage, wie das geprüft werden soll.

Welche Möglichkeiten haben Verbraucher, einen Eintrag ins HIS zu verhindern?

Um einem Eintrag in die Wagnisdatei zu entgehen, ist es am besten eine (anonyme) Risikovoranfrage über einen Versicherungsmakler zu stellen. Dabei füllen Sie (natürlich unbedingt wahrheitsgemäß!) einen Fragebogen zu Ihrem Gesundheitszustand aus. Mit diesem Fragebogen stellt Ihr Makler eine Vorabanfrage bei den Gesellschaften, holt Angebote ein und kann so feststellen, ob Sie versicherbar sind und welche Kosten daraus entstehen.

Allerdings lassen sich auch nicht alle Versicherer auf dieses anonyme Verfahren ein. In einem persönlichen und vertraulichen Gespräch mit Ihrem Versicherungsmakler werden Sie am ehesten herausfinden können, welches Vorgehen für Sie das Beste ist. Einen Kontakt zu einem unserer Experten, können Sie über dieses Formular anfordern.

Wie kann ich erfahren, ob ein Eintrag über mich vorliegt?

Das Unternehmen informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH betreibt die Wagnisdatei der Versicherungswirtschaft. Sie verpflichtet sich zur Auskunft gegenüber Verbrauchern. Privatpersonen können einmal im Jahr auf postalischem Wege in Erfahrung bringen, ob ein Eintrag über Sie vorliegt. Auf der Webseite des IRFP finden Sie bereits vorgefertigte Formulare zum Ausdrucken.

Abbau von Risikozuschlägen

Auch wenn eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen nicht möglich ist, sollte man sich von höheren Risikozuschlägen nicht abschrecken lassen. Denn Sie können unter Umständen mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft einen späteren Abbau der Risikozuschläge vereinbaren. Dies ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn Sie mit dem Rauchen aufhören oder aber der Heilungsprozess einer bei Vertragsabschluss bestehenden Krankheit abgeschlossen wird. Wichtig ist es, die Versicherungsgesellschaft vor Abschluss der Police auf diese Möglichkeit anzusprechen, da der Versicherer nicht dazu verpflichtet ist, den Tarif zu Ihren Gunsten neu zu kalkulieren. Häufig zeigen sich die Versicherer aber kulant, wenn es um eine entsprechende Vereinbarung im Vorfeld geht.

Die richtige Risikolebensversicherung finden

Wenn Sie das Ergebnis einer Gesundheitsprüfung befürchten, empfiehlt es sich umso mehr, die Beratung durch einen unabhängigen Experten in Anspruch zu nehmen. Denn die verschiedenen Versicherungsgesellschaften beurteilen verschiedene Krankheitsbilder und Risikofaktoren unterschiedlich. So kann eine körperliche Beschwerde bei einem Versicherer zu einem moderaten Zuschlag führen, während sich das gleiche Risiko bei einem anderen Versicherer sehr stark auf den Versicherungsbeitrag auswirkt.

Auch mit der Einführung der neuen Unisex-Tarife wird eine Beratung noch wichtiger. Denn die Versicherungsgesellschaften mussten ihre Tarife neu kalkulieren. Dadurch sind vorher sehr günstige Tarife zum Teil erheblich teurer geworden. Laut dem Risikolebensversicherung Test von Stiftung Warentest im April 2013 zahlen Frauen durchschnittlich 31% drauf, Männer sparen nur 9%. Empfehlungen aus der Zeit vor der Uni-Sex-Umstellung sind also nur noch teilweise zutreffend!

Sterbegeldversicherung als Alternative zur Risikolebensversicherung?

Manchmal nutzen alle Maßnahmen nichts, die wir auf dieser Seite vorgestellt haben. Einige Wenige haben das Pech, dass sie von keiner Versicherungsgesellschaft eine Police bekommen oder die Kosten dafür exorbitant hoch liegen dürften. Dies kann zum einen an zu vielen und zu schwerwiegenden Vorerkrankungen liegen, zum anderen an einem zu hohen Eintrittsalter oder gefährlichen Beruf.

Die Sterbegeldversicherung ist, wie die Risikolebensversicherung, ein Versicherungsprodukt, das Hinterbliebenen eine Versicherungssumme ausbezahlt, sollte die versicherte Person sterben. Allerdings gibt es im Gegensatz zur Risikolebensversicherung keine Laufzeit. Der Versicherer steht also in einer unbedingten Leistungspflicht, was wiederum bedeutet, dass die Versicherungssumme in jedem Fall ausgezahlt wird (einleuchtend, denn kein Versicherungsnehmer lebt ewig).

Eine Sterbegeldversicherung ist deshalb als Alternative zur Risikolebensversicherung in Betracht zu ziehen, da (je nach Gesellschaft und Tarif)

  • die Aufnahme ohne Gesundheitsfragen erfolgen kann.
  • in einigen Fällen ein Eintrittsalter über 85 Jahre hinaus möglich ist.

Allerdings tun wir uns schwer, Ihnen eine eindeutige Empfehlung für dieses Produkt auszusprechen. Bitte berücksichtigen deshalb folgende Einschränkungen:

  • Eine Sterbegeldversicherung hat den Zweck, die Kosten einer Bestattung zu tragen. Sie ist keine vollumfängliche Hinterbliebenenabsicherung wie die Risikolebensversicherung, denn es ist oft nur eine Versicherungssumme bis höchstens 10.000 bzw. 25.000 Euro möglich.
  • Wer keine Gesundheitsfragen beantwortet, muss eine Wartezeit in Kauf nehmen. Stirbt der Versicherte in diesem Zeitraum, erhalten die Hinterbliebenen nur einen Teil der eingezahlten Beiträge zurück.
  • Einige Tarife sind äußerst unrentabel für den Versicherungsnehmer. Vor Abschluss gilt es, Kosten und Leistung in ein vernünftiges Verhältnis zu setzen.

Da bereits die Bestattungskosten bei geringen Reserven ein existenzielles Risiko für die Angehörigen darstellen können, kann eine Sterbegeldversicherung helfen, diese Absicherungslücke zu schließen. Falls Sie eine Beratung zur Sterbegeldversicherung wünschen, können Sie sie hier anfordern.

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